Urteil EuGH – Legal Highs Kräutermischungen

urteil-eugh-legal-highs-raeuchermischungenEs tut sich was in Sachen Rechtssicherheit für Freunde der gehobenen Räuchermischungen und Legal Highs, denn der Europäische Gerichtshof EuGH hat in einem aktuellen Urteil die in Deutschland gängige Praxis, unerwünschte Kräutermischungen einfach über das Arzneimittelgesetz AMG zu verbieten, als nicht zulässig bewertet und damit gekippt.

Da neue nicht erwünschte synthetische Zugaben in den Mischungen meist schneller auf den Markt kommen, als sie der Gesetzgeber über beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz verbieten kann, wurde es hierzulande Brauch, diese Kräuter als Arzneimittel einzustufen und damit Handel und Konsum für unzulässig zu erklären. Dabei haben besagte Räuchermischungen selbst bei missbräuchlichem Einsatz keine heilenden oder schmerzlindernden Effekte, wie es bei tatsächlichen Arzneimitteln nunmal der Fall sein sollte.

Das Gericht sieht das AMG für diesen Zweck als überdehnt an. Eine Aufnahme der unerwünschten Stoffe in das BtmG ist dadurch notwendig, was für alle Seiten auch mehr Klarheit und Transparenz bedeutet, und damit vor Willkür schützen sollte. Dies ist natürlich wie immer keine Rechtsberatung.

Link zum Urteil und in hübsch zum Ausdrucken

Fachkundiger Kommentar des Rechtsanwalts Udo Vetter.

Wir erwarten gespannt, wie sich dieses Urteil nun auf laufende Verfahren und auch vergangene Entscheidungen auswirkt. Dies betrifft ja nicht nur Hersteller und Händler, sondern auch Konsumenten von Räuchermischungen und Legal Highs. Für die Zukunft hoffen wir auf klare Regelungen und eine weiter aufgeklärte Gesellschaft.

Erste Reaktionen haben wir bereits aus der Offline Welt vernommen, wo manche Headshops die freudige Nachricht gleich zum Anlass genommen haben, selbst wieder Räuchermischungen in ihrem Laden anzubieten und natürlich auch zu verkaufen.

Dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsverbindliche Auskunft zu diesem Thema erhalten Sie nur beim fachkundigen Anwalt Ihres Vertrauens.

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